Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 30. März 1998
Art 4

Art 4 – Inkrafttreten

(1) (2) Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt in Kraft.
  • Der Inkrafttretungstag ist der erste Tag des zweiten Monats nach der Verkündung.
  • Die Verkündung ist der Zeitpunkt, an dem das Gesetz offiziell bekannt gegeben wird.
  • Es gibt keinen sofortigen Inkrafttreten, sondern eine Frist von zwei Monaten.
  • Der genaue Termin wird durch die Verkündung bestimmt.