Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
30. März 1998
Art 4
Art 4 – Inkrafttreten
(1) (2) Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt in Kraft.
- Der Inkrafttretungstag ist der erste Tag des zweiten Monats nach der Verkündung.
- Die Verkündung ist der Zeitpunkt, an dem das Gesetz offiziell bekannt gegeben wird.
- Es gibt keinen sofortigen Inkrafttreten, sondern eine Frist von zwei Monaten.
- Der genaue Termin wird durch die Verkündung bestimmt.